Tirol vorbildlich bei Einführung neuer Gerichte

An der Universität Innsbruck findet derzeit eine prominent besuchte Fachtagung zum Thema Landesverwaltungsgerichte statt. Bei ihrer Einführung 2014 hat Tirol eine Vorbildfunktion. Das sagt die Innsbrucker Verfassungsexpertin Anna Gamper.

An der Universität Innsbruck findet derzeit eine prominent besuchte Fachtagung zum Thema Landesverwaltungsgerichte statt. Ab 1. Jänner 2014 werden diese Gerichte in allen Bundesländern eingerichtet, die 16 Tiroler Berufungs- und Sonderbehörden für Verwaltungsverfahren sind dann Geschichte. Mehr als 300 Teilnehmer diskutieren dabei über Grundlagen und Herausforderungen für die neuen Gerichte.

Gesetzliche Anpassungen rechtzeitig erledigt

Statt an den Unabhängigen Verwaltungssenat oder den Landesagrarsenat wendet man sich dann nur mehr an das Landesverwaltungsgericht. Bei den Vorbereitungen sei man schon recht weit, sagt die Verfassungsrechtlerin Anna Gamper von der Universität Innsbruck. Sie sagt, dass Tirol hier Vorbildfunktion für andere Bundesländer habe, denn hier seien die maßgeblichen landesgesetzlichen Anpassungen schon Ende des letzten Jahres getroffen worden.

Ist ein Bürger künftig mit dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde, etwa bei einem Enteignungs- oder auch einem Bauverfahren, nicht einverstanden, kann er beim Landesverwaltungsgericht berufen. Die breite Themenvielfalt sollte für die Richter kein Problem sein, sagt Anna Gamper. Man werde dem durch eine entsprechende Anzahl an Mitgliedern Rechnung tragen müssen.

Neuerung bringt Positives und Negatives

Mit der Verfassungsnovelle sind in Österreich erstmals die Länder für eine Gerichtsbarkeit verantwortlich. Man kann sagen, dass das rechtsstaatliche Prinzip, die Grundrechte, in einem positiven Sinn betroffen seien. Es gebe aber auch Prinzipien, die in einem negativen Sinn verändert worden seien, weil gewisse Berufungsbehörden, die bisher vorgesehen waren, demokratisch höher legitimiert gewesen seien, als es die Verwaltungsgerichte sein werden. Die Gewaltenteilung sei stark betroffen, weil viele Verwaltungsbehörden nicht mehr existieren, während die Gerichtsbarkeit deutlich ausgebaut worden sei.

Für die Bürger und ihr Recht auf ein faires Verfahren bringe die neue Regelung mehr Rechtssicherheit. Komplizierter als bisher sollten Berufungen nicht werden. Die Verfahrensbestimmungen werden aber etwas anders sein und daran werde man sich gewöhnen müssen, so Gamper.

Auch für die Wissenschaft bringen die neuen Gerichte eine große Herausforderung. Im Verwaltungs- und Ordnungsrecht gibt es eine Menge Änderungen, die den Studierenden erst einmal beigebracht werden müssen, sagt die Universitätsprofessorin Anna Gamper.