Goldmord-Prozess: Liveticker

Am Dienstag startete der Goldmord-Prozess. Der suspendierte Polizist Heinz S. muss sich am Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfes des Mordes, Mordversuchs, Raubes, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Amtsmitssbrauchs verantworten. tirol.ORF.at berichtet live aus dem Gerichtssaal.

Der Prozess ist auf sechs Tage anberaumt. Anfang Mai soll das Urteil fallen. Angeklagt ist ein 52-jähriger suspendierter Polizist. Ihm wird vorgeworfen, Mitte März des vergangenen Jahres eine 49-jährige Bankangestellte ermordet zu haben. Als Motiv gelten acht Goldbarren im Wert von über 333.000 Euro, die bis heute verschwunden sind - mehr dazu.

16.58 Uhr Der Prozess ist für Dienstag beendet. Er wird am Mittwoch mit den ersten Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.

16.45 Uhr Der Verteidiger fragt: „Kann die Fackel auch im Auto gezündet worden sein?“ „Ja“, antwortet der Sachverständige. Anschließend wurde am Tatort eine zweite Fackel gezündet. Ein Teil dieser Fackel, der beim Zünden gezogen wird, befand sich im Auto. Die Fackel selbst war 60 Meter vom ausgebrannten Auto entfernt. Die zweite Fackel könnte dafür verwendet worden sein, den Brand erneut anzufachen, mutmaßt der Sachverständige.

16.25 Uhr Der Sachverständige sagt: „Es war mir von Anfang an klar, dass das Fahrzug nicht ausbrennen hätte können, weil die Fahrzeugtür oder Fenster nicht offen waren.“

16.17 Uhr „Zu einem perfekten Verbrechen gehört es, den Tatort abzufackeln“, zitiert der Gutachter den Angeklagten aus einem Gedächnisprotokoll von Polizeischülern. „Diese Vorgehensweise wurde gewählt, um alle Spuren zu vernichten. Das Interessante daran ist, dass die Fenster und Türen im Auto verschlossen waren. Hätte man ein Fenster geöffnet gelassen, wäre das Auto mit großer Wahrscheinlichkeit völlständig ausgebrannt“, erklärt der Sachverständige.

16.02 Uhr Der Brandsachverständige zeigt ein Video über einen Brandversuch in einem Versuchsfahrzeug. Es zeigt, wie dort eine Notsignalfackel gezündet wird. Der Brand im Auto bricht sofort aus. Aber: „Der Brand ist nach wenigen Sekunden verlöscht“, führt der Gutachter aus. Binnen Sekunden sei im Auto eine tödliche Kohlenmonoxid-Belastung entstanden. Der Sauerstoff im Auto sei binnen Sekunden nach der Zündung verbraucht gewesen.

Der Angeklagte sitzt aufrecht, mit verschränkten Armen auf seinem Stuhl und schaut sich die Demonstration an.

15.51 Uhr Bei der Zündung der Fackeln müssen beide Mündungen in das Auto gerichtet gewesen sein, sagt der pyrotechnische Gutachter.

15.42 Uhr Der Pyrotechnische Gutachter Stefan Mader ist am Wort. Er hat sich mit dem Brand von Erika H.s Auto auseinander gesetzt.

15.10 Uhr Ein Video einer Überwachungskamera wird vom Fluchtversuch gezeigt. Man sieht, wie Heinz S. bei einer Tür neben dem Eisentor des Landespolizeikommandos Richtung Innrain flüchtet. Es kommt zu einem Handgemenge zwischen ihm und Polizisten, bei dem kurzzeitig auch Heinz S. die Oberhand hat. Kurze Zeit später wird er aber von mehreren Polizisten überwältigt.

14.34 Uhr Jetzt wird über den Mordversuch gesprochen, der dem Angeklagten im Zuge seines Fluchtversuches bei einem Verhör zur Last gelegt wird. „Man wollte mich als Täter haben“, sagt der Angeklagte. „Ich war unter Stress. Irgendwann hat es mich ausgehängt. Ich bin auf und davon gelaufen. Es war eine Kurzschlusshandlung“, sagt der Angeklagte. Nach einem Sturz sei es zu einem Handgemenge gekommen. Im Zuge dessen sei er an die Pistole gekommen. „Es ist nichts passiert“, sagt er. Die Pistole sei nicht geladen gewesen. Die Polizei hat das Gegenteil festgestellt, wirft die Richterin ein.

„Der Polizist hat gesagt, Sie wollten ihn erschiessen.“ „Nein, absolut unlogisch. Was hätte ich dann gemacht?“, so die Antwort.

Um zu untermauern, dass die Pistole nicht geladen gewesen war, sagt Heinz S.: „Wenn eine Patrone im Lauf gewesen wäre, dann wäre ich jetzt nicht da. Dann hätte ich nicht soviel Arbeit verursacht“, so der Angeklagte, der die Pistole bei dem Handgemenge auch gegen sich selbst gerichtet hätte.

14.15 Uhr Der Verteidiger hält sich bei der Befragung des Angeklagten kurz. Er stellt ihm nur zwei Fragen. „Hat sie gesagt, dass sie das Gold versichern lassen will?“, fragt der Verteidiger. „Ja, das wusste ich“, antwortet Heinz S. Die zweite Frage: „Das war ja katastrophal, wie Erika H. zu Tode kam. Wie hätten Sie das gemacht, wenn sie sie umbringen hätten wollen?“ „Ich hätte das Auto gesprengt“, antwortet er.

14.00 Uhr Der Prozess wird nach der Mittagspause fortgesetzt. Der Staatsanwalt setzt seine Befragung fort. Er versucht weiter, Widersprüche aufzuzeigen. Er nimmt Bezug auf die Tätigkeit des Angeklagten als Sprengstoffexperte. „Wie hätten Sie das Auto abgebrannt?“, fragt der Staatsanwalt. Mit einem Molotovcocktail würde das Auto lichterloh brennen, lautet seine Antwort. „Trotzdem haben Sie Erika H. empfohlen, es mit der Fackel zu machen?“ „Ja, das war weniger gefährlich für sie“, antwortet der Angeklagte.

12.15 Uhr Der Staatsanwalt will Genaueres zum Abend, an dem Erika H. starb, wissen. Wie genau die Tat geplant war. Er habe ihr erklärt, wie sie mit dem Chloroform und den Signalfackeln umgehen soll, erklärt der Angeklagte. Genaueres habe man nicht vereinbart.

Der Angeklagte habe im Internet über Gold recherchiert. Erika H. sei doch die Bankexpertin gewesen, wie der Angeklagte zuvor ausgeführt habe. „Es hat mich halt interessiert.“ Der Staatsanwalt wird zunehmend ungeduldig. „Haben Sie Erika H. nicht vertraut als Bankexpertin?“ „Ich habe geschaut, weil ich ein akribischer Mensch bin“, so Heinz S.

11.41 Uhr Er habe nicht gewusst, wo die ganze Sache stattfinden sollte. „Warum haben sie dann zwei Tage vorher die Lage auf Google-Maps angeschaut?“, fragt die Richterin. Der Angeklagte gerät ins Stocken. „Ich wollte wissen, wie es dort ausschaut.“

11.30 Uhr Die Richterin spricht die DNA Spuren auf dem Benzinkanister im ausgebrannten Auto an. „Ich habe ihr Heilwasser im Kanister geliefert“, erklärt der Angeklagte. Wer dann Benzin hinein getan habe, wisse er nicht. Warum auch auf dem Papier und Feuerzeug beim Kanister seine DNA-Spuren seien, wisse er auch nicht.

11.10 Uhr „Von wem ist die Idee mit der Goldsache gekommen?“, fragt die Richterin. Man sei im Jänner 2012 bei einer Skitour gewesen, erzählt der Angeklagte. Dabei hätten sie über Pläne nach Mallorca zu gehen gesprochen. „Sie hatte die Idee, wie man das machen könne“, erklärt der Angeklagte. Damit habe sie einen fingierten Goldraub gemeint.

Sie wollte sich mit Chloroform selbst betäuben, bis ihr schlecht wird, dann Signalfackeln ins Auto werfen, um dann ins Kaffeehaus zugehen, um Hilfe zu holen und zu sagen, sie sei überfallen worden. „Und das Gold?“, fragt die Richter. „Das weiss ich nicht“, antwortet der Angeklagte.

Als Daten für das Goldgeschäft hätte er die Daten seiner verstorbenen Schwiegermutter genommen, nicht wie die Staatsanwaltschaft ausgeführt hat, die verfälschten Daten einer Unternehmerin.

Die Richterin beginnt zunehmend nachzufragen. Um 19.15 Uhr habe er das Chloroform abgeholt. Um 21.15 Uhr habe ich dann das Chloroform umgefüllt für Erika und Windel sowie Signalfackeln zusammenpackt. „Ich hab sie angerufen, dass ich losfahre“, sagt der Angeklagte. Er habe mit dem Wertkartenhandy telefoniert.

„Was hat es mit dem Wertkartenhandy auf sich?“ Dass ihr Telefon dann ausgewertet werde, sei klar gewesen. Das sei gewesen, damit wir uns da nicht in die Quere kommen, erklärt der Angeklagte, also um mögliche Spuren zu verwischen. „Warum ruft sie dann Erika H. auf dem privaten Handy an?“, will die Richterin wissen. „Das war doch patschert?“. „Da war schon mehr patschert“, antwortet der Angeklagte. Das Wertkartenhandy habe er dann im Inn versenkt.

Im Gerichtssaal Goldmord

zeitungsfoto.at

Richterin Verena Offer

Die Richterin befragt in der Folge den Angeklagten zu seinem Verhältnis zu Erika H. Er hätte sie seit etwa 15 Jahren gekannt. Es sei lange beim Smalltalk geblieben. Im Dezember 2011 habe sie ihm gesagt: " Ich hab gar nicht gewusst, dass du geschieden bist." Dann seien sie sich langsam näher gekommen. Zunächst bei einem Kaffee, später dann auch bei sexuellen Kontakten. Sie hätten gemeinsam Zukunftspläne geschmiedet. Auch ihr hätte es in der Bank gereicht, so der Angeklagte. Eine Auswanderung nach Mallorca sei in ein bis zwei Jahren geplant gewesen.

Parallel zu Erika H. habe er eine Lebensgefährtin gehabt, wird ausgeführt.

10.37 Uhr Der Angeklagte selbst bekennt sich teilweise schuldig aber unschuldig des Mordes und des Raubes.

10.25 Uhr Nachdem die Leiche von Erika H. gefunden worden war, sei dem Angeklagten klar geworden, dass er „etwas Unangenehmes mit Erika H. ausgeheckt hat, das zu einem katastrophalen Ergebnis geführt hat. Es ist verständlich, dass er sich dann schwer getan hat bei den Ausführung“, erklärt der Verteidiger die Widersprüche.

10.18 Uhr Der Verteidiger ergreift das Wort. „Der Angeklagte wird sich teilweise schuldig bekennen. Er wird zugeben, dass er sich gegen die Verhaftung gewehrt hat. Er wird zugeben, dass Polizisten verletzt wurden. Er ist nicht bereit, einen Mord auf sich zu nehmen, den er seiner Meinung nach nicht begangen hat“, sagt der Verteidiger von Heinz S.

Er habe Erika H. die Utensilien zur Verfügung gestellt, damit sie allein den fingierten Raub durchführen könne. Er habe ihr die Dinge übergeben, aber nicht am Tatort sondern vor einem Kaffeehaus. „Der Angeklagte war nie am Tatort“, sagt sein Verteidiger. „Es müssten dann Spuren des Angeklagten am Tatort gewesen sein“, führt der Verteidiger aus.

10.00 Uhr Es seien auch DNA-Spuren auf der Windel, auf Fingern von Erika H., aber auch auf einem am Tatort gefundenen Kanister und einem Feuerzeug gefunden worden. Diesen Kanister habe der Angeklagte in den Vernehmungen nie erwähnt. „Wieso hat er das nicht angegeben? Ich denke die Antwort liegt klar auf der Hand: Er hat sich bemüht, möglichst wenig zuzugeben. Er hat bis zuletzt versucht, in keiner Verbindung mit dem Tatort gebracht zu werden.“, sagt der Staatsanwalt. „Die Beweisergebnisse belasten Heinz S.“, so der Staatsanwalt weiter.

Im Gerichtssaal Goldmord

zeitungsfoto.at

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Hansjörg Mader.

9.50 Uhr Erika H. habe keinen fingierten Raub geplant, wie der Angeklagte behauptet habe, sagt der Staatsanwalt.

9.43 Uhr Der Staatsanwalt erklärt anhand von Grafiken, welchen SMS und Telefonkontakt Opfer und Angeklagter vor der Tat hatten.

9.38 Uhr Der Angeklagte habe Erika H. vorgetäuscht, Gold für eine bekannte Unternehmerfamilie anzukaufen.

9.30 Uhr Der Angeklagte sei mit seiner beruflichen Situation unzufrieden gewesen. Er habe sich um Alternativen umgeschaut. Er habe auch Pläne gehabt, nach Mallorca zu gehen.

Im Gerichtssaal Goldmord

zeitungsfoto.at

Staatsanwalt Markus Grüner

9.25 Uhr Der Staatsanwalt führt aus, wie sich der Angeklagte bei den Einvernahmen in Widersprüche verstrickt habe. So habe der Angeklagte anfangs behauptet das Chloroform, zwei Signalfackeln und eine Stoffwindel in die Bank gebracht zu haben. Später sagte er aus, er habe diese Gegenstände zum späteren Opfer in das Auto am Tatort gebracht.

9.15 Uhr Der Staatsanwalt beginnt mit seinem Eröffnungsvortrag. „Es handelt sich um mehrere Vorwürfe. Der Gravierendste ist die Ermordung von Erika H. und der Raub des Goldes“, sagt der Staatsanwalt.

120 Zeugen seien einvernommen worden, 11 Mal sei der Angeklagte befragt worden. Der Angeklagte habe zu sämtlichen Punkten höchst unterschiedliche Angaben gemacht. Er habe sie widerrufen, abgeändert und erweitert.

9.10 Uhr Die Geschworenen werden vereidigt. Sie müssen über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden.

9.06 Uhr Der Angeklagte wird in Handschellen von Justizwachebeamten in den Gerichtssaal gebracht. Er trägt Anzug und Krawatte.

Großer Andrang im Gerichtssaal

Zeitungsfoto.at

Es herrscht enormes Medien- und Zuschauerinteresse.

8.55 Uhr Jeder Platz im Großen Schwurgerichtssaal ist besetzt. Alle warten gespannt, bis der Angeklagte vorgeführt wird. Zahlreiche Fotografen und Kameraleute machen noch Bilder.