Rettung: UVS lässt Falck abblitzen

Unter das Thema Rettungs-Ausschreibung hat der UVS vorerst einen Schlussstrich gezogen. Der unterlegene Mitbewerber Falck hatte beim UVS gefordert, dass das Rettungswesen neu ausgeschrieben hätte werden sollen. Der UVS sieht dafür keinen Grund.

Die österreichische Tochtergesellschaft des in Dänemark ansässigen Rettungsdienstes Falck hatte beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Tirol angefochten, dass das Land Tirol dem Tiroler Rettungsdienst eine Leistungsanpassung genehmigte. Falck warf dem Land Tirol vor, ausschließlich mit dem Roten Kreuz Tirol über eine Anpassung des Rettungsvertrages verhandelt zu haben und forderte eine europaweite Neuausschreibung im Sinne des Vergabegesetzes - mehr dazu in Rettung: Falck ruft UVS an.

UVS: „Falck hätte gleich protestieren müssen“

In seiner Entscheidung vom Donnerstag wies der UVS den Antrag des nicht zum Zug gekommenen Rettungsdienstes zurück. Falck hätte die Nachverhandlungen zwischen Land und Rotem Kreuz sofort beeinspruchen müssen und nicht erst Wochen später, so die Begründung des UVS sinngemäß. Die Verhandlungen hätten monatelang gedauert, Falck habe darüber Bescheid gewusst und trotzdem keinen Nachprüfungsantrag gestellt. Wegen „Nichtbeeinspruchung“ sei der Falck-Antrag vom August abzulehnen gewesen, heißt es in der Begründung des UVS.

Land reagiert erleichtert

In einer ersten Stellungnahme zeigt sich das Land Tirol erfreut über die UVS-Entscheidung. Sie zeige, dass die Leistungsadaption zu jeder Zeit gesetzeskonform und nach den gültigen rechtlichen Bestimmungen durchgeführt worden sei. Damit könne das hohe Niveau in der Rettungsversorgung auch weiterhin gewährleistet werden, hieß es in der Stellungnahme.