Gesetzesantrag nicht im Landtag behandelt
Mittels eines Fristsetzungsantrags wollten die Opposition und die SPÖ erreichen, dass ihre Gesetzesvorlage zur Rückführung des Gemeindegutes an die Gemeinden doch zur Abstimmung kommt – mehr dazu in Letzter Anlauf für Rückübertragung.
Der Fristsetzungsantrag wurde zunächst von einer Mehrheit aus Opposition und SPÖ beschlossen. Doch der Rechts- und Gemeindeausschuss brachte den Gesetzesantrag am Mittwoch nicht in den Landtag. Die Opposition schäumte.
Liste Fritz
Wähler werden Antwort geben
Die Opposition habe keine Sanktionsmöglichkeiten, bedauerte Georg Willi (Die Grünen). Man könne nur noch der Bevölkerung erklären, was das für eine Partei sei, die den Gemeindebürgern ihr Gemeindegut weggenommen habe und trotz einer Mehrheit im Landtag sich beharrlich weigere, für das Gemeinwohl zu sorgen. Die Antwort würden in letzter Konsequenz die Wähler am 28. April geben, so Willi.
ORF
Brugger: Parlamentarismus in Gefahr
Ähnlich sieht es Andreas Brugger von der Liste Fritz. Er sieht die Demokratie in Gefahr.
„Wenn die Spielregeln nicht freiwillig eingehalten werden, ist der Parlamentarismus in Gefahr. Das ist heute passiert, indem klare Aufträge des Plenums von einer Minderheit der Abgeordneten missachtet wurden.“
ORF
Keine Änderung bei Auslegung der Geschäftsordnung
Neben dem Rechts- und Gemeindeausschuss hätte auch Landtagspräsident Herwig van Staa den Gesetzesantrag in den Landtag bringen können. Doch er sah dafür keine Notwendigkeit, auch wenn die Mehrheit der Abgeordneten das wollte. „Auch nach der Befassung des Obleuterats werde ich meine Interpretation der Geschäftsordnung nicht ändern.
ORF
„Historische Chance ausgelassen“
Der Klubobmann der FPÖ, Gerald Hauser, appellierte am Mittwoch mehrfach an das demokratische Gewissen von Landtagspräsident Herwig van Staa. Die Volkspatei habe erneut eine historische Chance ausgelassen, um ein historisches Unrecht zu beseitigen und allen Gemeindebürgern das zurückzugeben, was man ihnen genommen habe nämlich – die Gemeindegründe.
SPÖ
Bock: „Nun sind Wähler am Zug“
Die SPÖ hielt das Vorgehen des Landtagspräsidenten und der ÖVP für undemokratisch. Die Koalition will sie vor den Wahlen aber nicht mehr aufkündigen, so Klubobmann Hans-Peter Bock.
„Wir haben alles versucht und Mehrheiten im Landtag beschafft, dass dieses Gesetz noch möglich ist. Aber dann ist der Wähler dran und die Wähler sollen am 28. April entscheiden, wen sie wählen und ob sie dieses undemokratische System noch haben wollen.“
Die Landtagssitzung wurde am Mittwoch übrigens mehrfach unterbrochen. Über das umstrittene Gesetz zur Rückübertragung von Gemeindegut wird frühestens nach den Wahlen entschieden.