Fall Cain: Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe

Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck fordert eine höhere Strafe für die Mutter von Cain und geht deswegen in Berufung. Der dreijährige Bub war vor zwei Jahren vom Lebensgefährten der Frau zu Tode geprügelt worden.

Vor Gericht bekannte sich Cains Mutter im Vorjahr schuldig. Sie konnte sich nicht erklären, warum sie gegen die Übergriffe ihres Freundes nichts unternommen hatte. Die Richterin begründete das Urteil - zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt - mit dem umfassenden Geständnis, der Unbescholtenheit und der laut Gutachten eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit der Frau.

Verteidigung und Staatsanwalt beriefen

Dem Verteidiger war das Urteil zu hart, denn die Mutter sei mit dem Tod ihres Kindes genug bestraft. Von einer Haftstrafe sei auch der ältere Bruder von Cain betroffen, so seine Argumentation. Dem Staatsanwalt ist das Urteil zu mild, er verlangte auch ein Fußfesselverbot - mehr dazu in Cains Mutter: Staatsanwalt fordert höhere Strafe. Beide gingen in die Berufung.

Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck gab am Mittwoch dem Staatsanwalt recht. Nur seine Berufung sei berechtigt. Angesichts des Schuld- und Unrechtsgehalts der Taten sei die Strafe zu mild bemessen - auch unter Berücksichtigung der Milderungsgründe. Der Strafrahmen für die angeklagte Straftat, Quälen und Vernachlässigen eines Unmündigen, liegt - weil der Dreijährige zu Tode kam - zwischen einem und zehn Jahren Haft.

Entscheidung für 14. März erwartet

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck über das endgültige Strafausmaß wird für 14. März erwartet. Der Freund der Mutter wurde im Vorjahr wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.