Prozess: Diversion nach Adler-Abschuss

Der Abschuss eines Steinadlers im Ötztal vergangenen Sommer hat ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Der Prozess gegen den Südtiroler Jäger am Landesgericht Innsbruck endete am Dienstag mit einer nicht rechtskräftigen Diversion.

Der Südtiroler musste sich wegen des Vergehens der vorsätzlichen Schädigung des Tierbestandes und der Tierquälerei verantworten. Mit dem Abschuss des Adlers am 13. Juni im Jagdgebiet des Rofentales im hinteren Ötztal hätte der 28-Jährige mindestens 20 Prozent des Brutvorkommens der Steinadler im europäischen Vogelschutzgebiet „Ötztaler Alpen“ beeinträchtigt, erklärte Richter Thomas Dampf.

Angeklagter habe Adler nur erschrecken wollen

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, den Schuss abgegeben zu haben, meinte aber, dass er den Adler damit lediglich erschrecken habe wollen. „Ich habe ein Rehkitz schreien gehört und den Adler in der Luft kreisen gesehen. Mit dem Schuss wollte ich den Adler nur vertreiben“, beteuerte der Südtiroler. „Ich weiß, dass ein Steinadler ein seltenes Tier ist, aber mir hat das Rehkitz so leid getan“, fügte er hinzu. Ein Querschläger hätte das Tier getötet, meinte der Angeklagte - mehr dazu in Adler-Abschuss hat Konsequenzen. .

Adler durch direkten Durchschuss getötet

Eine deutsche Wandergruppe, die zum Zeitpunkt des Schusses vor Ort war, schilderte die Situation laut Richter Dampf jedoch anders. Sie hätten kein Rehkitz in der Umgebung gesehen. „Außerdem hat eine gerichtsmedizinische Untersuchung des Adlers ergeben, dass ihn ein direkter Durchschuss getötet hat“, erklärte der Richter.

toter Steinadler

privat

Verhandlung endete mit Diversion

Der 28-jährige Südtiroler Jäger, der in Imst lebt, soll 2.000 Euro Strafe bezahlen, dann komme er unbescholten davon, so der Richter. Der Angeklagte hat die Diversion angenommen. Der Staatsanwalt überlegt allerdings noch, ob er Berufung einlegt. Die Diversion war somit vorerst nicht rechtskräftig.