Goldmord: Anklage gegen Polizisten

Die Ermittlungen im Goldmord sind abgeschlossen. Das gab die Staatsanwaltschaft Montagnachmittag bekannt. Sie hat gegen den verdächtigen Polizeibeamten Anklage erhoben. Dieser ist nicht geständig - für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Auch wenn der verdächtige Polizeibeamte die Tat bisher nicht gestanden hat, reichen der Staatsanwaltschaft die ermittelten Indizien für eine Anklage aus. Der Polizeibeamte muss sich demnach wegen Mord, Mordversuch, Raub, versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Amtsmissbrauch vor dem Landesgericht verantworten.

Anklage sieht vorsätzlichen Mord wegen Goldbarren

Die Anklagevertretung geht davon aus, dass der Angeklagte eine Bankangestellte im März des Vorjahres bei Wiesing vorsätzlich getötet habe, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubt, mit Benzin übergossen und schließlich den PKW, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand gesetzt hat. Das Opfer ist schließlich an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben. Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft Goldbarren im Wert von 333.388.- Euro. Diese hatte das Opfer am Tatort bei Wiesing bei sich, weil ihr der Angeklagte - so die Staatsanwaltschaft - ein ordnungsgemäßes Goldgeschäft glaubhaft machen konnte.

Flucht- und Mordversuch bei Vernehmung

Weiters erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordversuchs. Diesen soll der Angeklagte im Zuge einer Vernehmung begangen haben. Bei dieser sei er geflüchtet, wurde jedoch von Polizeibeamten eingeholt. Im Zuge des darauffolgenden Handgemenges gelang es dem Verdächtigen die geladene und schussbereite Dienstwaffe eines Polizisten zu ergreifen und gegen den Beamten zu richten, wobei er den Abzug betätigte. Nur durch glückliche Umstände löste sich laut den Ermittlungen und eines Gutachtens, kein Schuss.

Weil er nach Abnahme der Waffe weitere Beamte verletzt haben soll, muss sich der Unterländer auch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs stützt sich laut Anklage auf die Tatsache, dass der Polizeibeamte seinen Dienstcomputer missbräuchlich verwendet haben soll.

Zahlreiche Spuren untersucht

Im Zuge der Ermittlungen wurden rund 150 Personen befragt, vier Hausdurchsuchungen durchgeführt zahlreiche Telefonanschlüsse, Computer, Handys und Datenträger ausgewertet und Konten geöffnet. Zudem wurden 250 DNA-Spuren untersucht und abgeglichen.

Dass auf den verwendeten Tatmitteln DNA-Spuren des jetzt Angeklagten gefunden wurden, war für die Staatsanwaltschaft neben der Gesamtbeurteilung der Ermittlungen Grund für eine Anklage. Die Spuren auf den Tatwerkzeugen werden vom Beschuldigten übrigens damit erklärt, dass er der Bankangestellten das Chloroform und die Fackel zur Verfügung gestellt habe, damit sie sich selbst betäuben und einen Raubüberfall vortäuschen könne - mehr dazu in Polizist gesteht fingierten Raub.

Anklage noch nicht rechtswirksam

Die Anklage der Staatsanwaltschaft kann vom Angeklagten innerhalb von 14 Tagen beeinsprucht werden. Deshalb steht ein Verhandlungstermin noch nicht fest. Für die Hauptverhandlung hat die Staatsanwaltschaft jedenfalls 36 Zeugen geladen.