Strasser-Urteil für Tiroler Strafrechtler „zu hart“

Für den Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Innsbruck, Klaus Schwaighofer, ist das Urteil im Strasser-Prozess „eindeutig zu hart“. Er sieht die Gefahr eines „Prominenten-Malus“ vor Gericht. Bei der Berufung hält er ein niedrigeres Strafausmaß für möglich.

Von Politikern erwarte man sich offenbar besonders hohe Maßstäbe und wenn es zu Verstößen komme, dann setze es besonders drastische Sanktionen, so Schwaighofer gegenüber der APA: „Da passt wahrscheinlich die Relation nicht ganz.“

Traditionell härtere Strafjustiz im Osten

Schwaighofer könnte sich vorstellen, dass Strasser in der Berufung mit einer etwas reduzierten, möglicherweise sogar mit einer teilbedingten Haftstrafe davonkommt. „In Innsbruck hätte er eine recht gute Chancen auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe“, sagt Schwaighofer. Die Strafjustiz in Ostösterreich sei allerdings traditionell weniger milde.

Mildernde Umstände für Strasser

Aus Sicht des Juristen müsste sowohl Strassers bisherige Unbescholtenheit strafmildernd wirken als auch die Tatsache, dass kein Geld geflossen ist. Außerdem sei für die Strafbemessung die individuelle Schuld entscheidend, nicht die vom Richter besonders betonte abschreckende Wirkung der Strafe auf mögliche andere Täter: „Die Generalprävention so besonders hervorzustreichen, halte ich nicht für richtig.“

Zudem verweist Schwaighofer darauf, dass das Strasser von den vorgeblichen Lobbyisten in Aussicht gestellte Honorar von 100.000 Euro nur knapp über der Wertgrenze von 50.000 Euro liegt, ab der bestechlichen Amtsträgern bis zu zehn Jahre Haft drohen. Darunter beträgt die Strafdrohung nur fünf Jahre.

Professor teilt Ansicht des Richters

Eher unwahrscheinlich ist aus Schwaighofers Sicht aber, dass das Urteil komplett aufgehoben wird. Die Beweiswürdigung des Gerichts sei wegen der Videoaufzeichnungen „fast unanfechtbar“. Und auch dass das Gericht Strassers Geheimdienst-Geschichte verworfen habe, sei nachvollziehbar. „Damit wird er niemals durchkommen“, teilt Schwaighofer die Ansicht von Richter Georg Olschak, der gemeint hatte, dieser Geschichte werde kein österreichisches Gericht Glauben schenken.

Die Chancen der von Strassers Anwalt Thomas Kralik angekündigten Nichtigkeitsbeschwerde hängen letztlich davon ab, ob sich im schriftlichen Urteil Formalfehler finden. Aber, so Schwaighofer: „Das glaube ich eher nicht. Der Herr Olschak dürfte ein Profi sein und bei solchen Dingen lässt man noch zwei andere draufschauen, ob man nichts vergessen hat.“

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