Südtirol: Monti will Ortsnamenregelung anfechten

Der 40 Jahre andauernde Streit um die Südtiroler Ortsnamenregelung ist nicht vorbei. Die Regierung von Premierminister Mario Monti will die im September im Südtiroler Landtag beschlossene Regelung vor dem Verfassungsgericht anfechten.

Landeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) zeigte sich überrascht und von der Regierung enttäuscht. Das Land wolle sich aber dem Gerichtsverfahren stellen.

Der Fraktionschef der Südtiroler Volkspartei (SVP), Elmar Pichler Rolle, bezeichnete die Nachricht aus Rom in einer Aussendung am Freitag als nicht erfreulich. Die SVP werde sich aber um eine „Lösung im Konsensweg“ bemühen.

„Ich bin dafür, dass wir die Einwände der römischen Regierung zunächst genau prüfen und danach entscheiden, ob wir diesen Einwänden im Landtag Rechnung tragen können, oder ob wir unsere Standpunkte besser vor dem Verfassungsgericht verteidigen“, erklärt Pichler Rolle. Es müsse ein Konsens unter allen Sprachgruppen gesucht werden, betonte er und verwies darauf, dass der Gesetzesentwurf im Landtag die Zustimmung von Abgeordneten aller drei Sprachgruppen erhalten hatte.

Opposition sieht Beweis für nationalistische Haltung

Die Oppositionspartei „Süd-Tiroler-Freiheit“ sah in der Ankündigung der römischen Regierung, das Gesetz anfechten zu wollen, einen „Beweis für die nationalistische Haltung Italiens“, gleichzeitig übte sie Kritik an dem „SVP-Ortsnamen-Gesetz“, das unwissenschaftlich und voller Fehler sei.

Landtag beschloss Gesetz im September

Nach jahrzehntelangem Tauziehen zwischen den Parteien und Sprachgruppen um die Ortsnamen in Südtirol beschloss der Landtag Mitte September ein Gesetz beschlossen, mit dem die sogenannte Toponomastik neu geregelt wird - mehr dazu in Südtirol: Ortsnamenregelung beschlossen.

Seit Jahrzehnten ungelöst

In Südtirol ist die Frage der Ortsnamen seit Jahrzehnten ungelöst. In den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die deutschsprachigen durch das faschistische Regime abgeschafft und durch italienische ersetzt, die von Ettore Tolomei stammen. Mit dem Autonomiestatut von 1972 war das Recht zugestanden worden, dass die deutschen Ortsnamen wieder eingeführt werden. Dabei wurde auch die Pflicht zu zwei Namen verankert.