LH Durnwalder im Visier des Rechnungshofs
Sonderfonds für Mitglieder der Landesregierung
Luis Durnwalders Sonderfonds ist mit jährlich 72.000 Euro dotiert.
Neben einem sogenannten Repräsentationsfonds, dessen Ausgaben mit Rechnungen zu belegen sind, verfügen die Mitglieder der Südtiroler Landesregierung über einen Sonderfonds. Ausgaben aus diesem Fonds müssen nicht belegt, aber aufgelistet werden. Klassische Fälle für den Sonderfonds seien laut Durnwalder Maturabälle. „Aber auch wenn die Musikkapelle, die zur Verleihung der Ehrenzeichen auf Schloss Tirol aufspielt, etwas bekommt“, erläuterte der Landeshauptmann.
Durnwalder: Exakte Abrechnung per Monatsende
Mit Monatsende sei aber stets abgerechnet worden, erklärte Durnwalder. Der Landesverwaltung sei also kein Schaden entstanden, versicherte er.
„Das Geld für eventuelle Privatspesen wurde am Monatsende stets von dem, was mir aus dem Fonds zustand, abgezogen. Es war also nur vorgestreckt“, rechtfertigte sich Durnwalder in den „Dolomiten“. Bei den Privatausgaben war unter anderem von einem Medikament die Rede, das seine Sekretärin besorgt hatte, oder von einem Flugticket für Durnwalders Lebensgefährtin, die ihn bei einer Wien-Reise begleitet hatte.
Dieses Vorgehen sei aber laut Rechnungshof unzulässig. Der Fonds erlaube nur eine Rückerstattung bereits erfolgter Zahlungen.
Staatsanwalt fordert genaue Kontrolle
Bereits im Juni hatte Staatsanwalt Robert Schülmers kritisiert, dass die Landesregierungsmitglieder trotz eigener Repräsentationsfonds „stets zur Gänze auch auf ihre Fonds für Sonderausgaben zurückgreifen“. Weil sie keiner Abrechnungsverpflichtung unterlägen, sollten sie besonders genau unter die Lupe genommen werden. Eine „Kontrolle der Rechtfertigungsgründe“ sei auf jeden Fall nötig, wurde Schülmers zitiert.
Durnwalders Anwalt: Kein Schaden entstanden
Durnwalders Anwalt Gerhard Brandstätter versicherte ebenso, dass jede Ausgabe aus dem Sonderfonds genauestens nachvollziehbar sei: „Sollte sein Sekretariat in Verwaltung des Alltagslebens des Landeshauptmanns kleinere Privatkosten aus dem Fonds vorgestreckt haben, so wurden sie peinlich genau verrechnet und es entstand kein Schaden gegenüber der Landesverwaltung.“