OLG bestätigt Urteil gegen Königshofer

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Donnerstag den Schuldspruch gegen den Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneten Werner Königshofer bestätigt. Königshofer wurde wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt.

Königshofer war Anfang Februar 2012 in erster Instanz zu einer Entschädigungszahlung von 6.000 Euro an den Datenforensiker Uwe Sailer und zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden - mehr dazu in Königshofer wurde schuldig gesprochen.

Königshofer war vom Linzer Kriminalbeamten und Datenforensiker Uwe Sailer verklagt worden, weil er dem Beamten öffentlich unterstellte, in seinem Namen eine Datei mit einem gescannten Zeitungsartikel an die Neonazi-Homepage „alpen-donau.info“ gemailt zu haben.

Geldstrafe bestätigt, Entschädigung herabgesetzt

Von der Geldstrafe wurden dem Ex-Abgeordnetem 2.500 Euro unbedingt auferlegt. Gegen dieses Urteil hatte der 58-Jährige Berufung eingelegt. Lediglich die Entschädigungszahlung an Sailer sei in der zweiten Instanz von ursprünglich 6.000 Euro auf 3.000 Euro herabgesetzt worden, so OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Königshofer hatte sich in der erstinstanzlichen Verhandlung damit verteidigt, dass er dem Kriminalbeamten „nicht übel nachreden“, sondern sich lediglich selbst verteidigen habe wollen.