Tiefkühlfisch bringt Mann vor Gericht

Einer bayerischen Familie droht in Tirol eine Gefängnisstrafe. Der Familienvater hatte seinen Kindern einen Tiefkühlfisch an die Angel gehängt, jetzt steht er wegen wilden Fischens vor Gericht. Streitwert: drei Euro.

Eine Familie aus Bayern war, so die Darstellung der Familie, an einem Bach bei Kufstein angeln gegangen. Um den Kindern eine Freude zu machen, hängte ihnen Alexander Donninger in einem unbeobachteten Moment eine tote Forelle an die Angel.

Familie angelt am Ufer eines Baches

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Familie Donninger erlebte einen Ausflug mit Folgen

Statt einer Hetz für die Kinder ...

Den Fisch hatte er tags zuvor im Geschäft tiefgekühlt erstanden und auftauen lassen. Mit einem vorbeikommenden Spaziergänger entwickelte sich ein freundliches Geplauder. Wenig später wurde der Familie eine Anzeige zugestellt. Der Passant hatte die fischende Familie dem Fischereiaufseher gemeldet.

Alexander Donniger wurde wegen Wildfischens angezeigt.

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Alexander Donninger wurde angezeigt

... eine Anzeige des Staatsanwalts

Der Fischereiaufseher steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei dem Fisch an der Angel nicht um einen aufgetauten Tiefkühlfisch, sondern um einen frischen handelte. Sein Fischereirecht sei dadurch verletzt worden. Wer fremdes Jagd- oder Fischereirecht verletzt, dem drohen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, der Fischereiberechtigte des Baches schloss sich als Privatbeteiligter an.

Um legal zu fischen, müssen in Österreich folgende Voraussetzungen erfüllt sein: eine bestandene Prüfung, die Erlaubnis des Gewässerinhabers, eine behördliche Tages-, Gast- oder Jahreskarte. Donninger verfügt über die erforderliche Fischereiprüfung, er hat sie in Tirol abgelegt.

RA Taddäus Schäfer

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Thaddäus Schäfer vertritt die Familie

Vor Gericht verteidigt wird Familie Donninger vom Innsbrucker Rechtsanwalt Thaddäus Schäfer. Dieser hat schon in mehreren Fällen Klienten gegen übermächtig scheinende Gegner zu ihrem Recht verholfen.

Schäfer fordert, dass Bagatelldelikte wie der gegenständliche, in dem es um einen Sachwert von drei bis vier Euro geht, aus dem Strafgesetz entfernt gehören. „Es ist absolut unverhältnismäßig. Solche Kleinstdelikte haben schon längst keine Berechtigung mehr, man könnte sagen, sie sind mittelalterlich“, so Schäfer.

Tiefgekühlter Fisch in Verpackung

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Nach dem Auftauen zurück in den Bach

Der Streit um den toten Fisch war mittlerweile schon Gegenstand von Medienberichten. Vergangene Woche war ein erster Verhandlungstermin am Bezirksgericht Kufstein anberaumt. Die Verhandlung musste allerdings vertagt werden. Der einzige Zeuge – jener Passant, der mit der Familie geplaudert hatte – war auf Urlaub.

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