Baturina will vor Höchstgericht
„Kein öffentliches Interesse“, mit dieser Begründung hatte der Unabhängige Verwaltungssenat vor gut einem Monat in Tirol den neuerlichen Hauskauf durch Baturina abgelehnt. Bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel hatte man in erster Instanz noch grünes Licht gegeben. Beim Kauf der ersten Baturina-Villa in Aurach war ein öffentliche Interesse noch bejaht worden. Ein solches ist notwendig, damit der Hauserwerb durch eine Nicht-EU-Bürgerin wie Baturina beim Grundverkehr durchgeht.
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Behörde sieht kein öffentliches Interesse
Die Milliardärin hatte sich bei ihrem Antrag dazu verpflichtet, das erste Haus zu verkaufen. Dort sei ein Lifteinbau nicht möglich. Ihre betagte Mutter schaffe das Treppensteigen nicht mehr, lautete unter anderem die Begründung für den geplanten Kauf der zweiten Villa. Ein öffentliches Interesse sieht der Landesgrundverkehrsreferent dafür aber nicht. Der Unabhängige Verwaltungssenat folgte dieser Auffassung.
Jetzt bleibt Baturina noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof. Laut ihrem Anwalt Emilio Stock ist davon auszugehen, dass Baturina Beschwerde einlegt, in der Hoffnung, den Hauskauf in Aurauch doch noch genehmigt zu bekommen.