Tirol bekommt Landes-VwGH

Tirol bekommt ab 1. Jänner 2014 einen Verwaltungsgerichtshof. Vor wenigen Tagen beschloss in Wien der Nationalrat einstimmig die Reform der Verwaltungsgerichte. Jedes Bundesland bekommt damit einen Verwaltungsgerichtshof.

Die zahlreichen Berufungssenate und Sonderbehörden, die bisher für Berufungsverfahren zuständig waren, fallen weg. Für den Bürger sollen dadurch Verwaltungsverfahren übersichtlicher und schneller von statten gehen.

Alle Einsprüche bei einer Behörde

Mehr als 16 unterschiedliche Sonderbehörden sind derzeit in Tirol bei Einsprüchen gegen Bescheide in Verwaltungsverfahren zuständig. Ab 1. Jänner 2014 wird es einfacher. Christian Ranacher, Leiter des Verfassungsdienstes in Tirol, sagt zu den Vorteilen der Verwaltungsreform, der Bürger wisse, dass er sich mit einer Beschwerde gegen einen Bescheid an das Landesverwaltungsgericht wenden könne und müsse sich nicht mehr nach der zuständigen Berufungsbehörde erkundigen.

Im Mai wird der Bundesrat der Verfassungsnovelle zustimmen. Dann sind die Landesjuristen am Wort. Christian Ranacher sagt, zunächst sei vorgesehen, das Landesverwaltungsgericht in der Tiroler Landesverfassung zu verankern, dann müsse der Landesgesetzgeber die Organisation des Landesverwaltungsgerichts regeln.

UVS wird ausgebaut

Zudem werden zahlreiche Landesgesetze geändert werden müssen. Die Aufgaben des Verwaltungsgerichtshofes wird in Tirol der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) übernehmen. Er hat derzeit 22 Mitglieder. Auch hier sind einige Gesetzesänderungen notwendig. Im Wesentlichen werde man die Struktur des UVS übernehmen können. Da weitere Zuständigkeiten dazukommen, werde es einer Erhöhung des Personalstandes bedürfen.

Die Einführung der Verwaltungsgerichtshöfe hält der Landesjurist für sehr sinnvoll. Verwaltungsverfahren sollen schneller ablaufen, weil man gleich vor ein unabhängiges Verwaltungsgericht und nicht erst vor die nächsthöhere Verwaltungsbehörde ziehen kann.

Einbindung der Gemeindeebene noch unklar

Ob der Instanzenzug auch auf Gemeindeebene verkürzt wird ist noch offen. Es könne weiterhin in der Gemeinde eine Berufung etwa gegen einen Baubescheid eines Bürgermeisters geben, allerdings könne der Gesetzgeber dieses Rechtsmittel innerhalb der Gemeinde auch ausschließen womit eine weitere erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens verbunden wäre. Ob und in welchem Ausmaß man davon in Tirol Gebrauch machen werde, sei derzeit noch offen. Über den Sommer werden die notwendigen Gesetze begutachtet. Im November könnten sie im Landtag beschlossen werden.