Keine Diskriminierung im Fall Hochleitner

Die Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck hat die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlung wegen Diskriminierung von Margarethe Hochleitner bei der Rektorswahl im Jahr 2009 durch den Unirat abgewiesen.

In ihrem Bescheid hält die Kommission, die hochrangig mit Juristen besetzt ist fest, dass nach einem ausführlichen Beweisaufnahmeverfahren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts von Frau Univ.-Prof.in Dr.in Hochleitner vorliegt.

Im Oktober 2009 erhielt die Medizinische Universität Innsbruck nach monatelangen Querelen mit Herbert Lochs einen neuen Rektor. Die unterlegene Kandidatin, Vizerektorin Margarethe Hochleitner, fühlte sich benachteiligt und schaltete die Gleichbehandlungskommission ein.

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