Medikamententests streng geregelt

Auch heute ist es möglich, nicht zugelassene Medikamente an Patienten zu testen. Das unterliege aber sehr strengen gesetzlichen Auflagen, sagte Holger Baumgartner, Referent für klinische Prüfungen bei der Tiroler Ärztekammer.

Für Entsetzen und Unverständnis haben Behandlungsmethoden an der Innsbrucker Psychiatrie in den vergangenen Jahrzehnten gesorgt – mehr dazu in Versuche an Kindern: Verfahren wurde damals eingestellt und Auch in Innsbruck Versuche an Heimkindern.

Beurteilung durch unabhängige Kommission

Baumgartner ist neben seiner Referententätigkeit bei der Ärztekammer auch beratendes Mitglied der Ethikkommission. Vor einem Test müsse ein Patient grundsätzlich mündlich und schriftlich aufgeklärt werden, und es brauche eine schriftliche Bestätigung. Bevor es zu einer klinischen Prüfung komme, müssten das Prüfkonzept, das Protokoll, die Einwilligungserklärung usw. einer Ethikkommission vorgelegt werden, das ist eine unabhängige Einrichtung, durch die das Forschungsprojekt beurteilt werde.

Besonderer Schutz für Kinder und in Psychiatrie

Patienten müssen sich schriftlich einverstanden erklären, an medizinischen Studien teilzunehmen. Diese Zustimmung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen auch widerrufen werden. Psychiatrische Patienten sowie Kinder und Jugendliche unterliegen heute einem besonders strengen Schutz durch das Gesetz.

Egal ob im ehemaligen Kinderheim auf dem Wilhelminenberg oder in der Psychiatrie: Viele Opfer sprechen erst jetzt, weil es langsam ein Bewusstsein für diese Thematik gebe, so Experten - mehr dazu in Warum Missbrauchsopfer schwiegen (wien.ORF.at; 9.2.2012).