Fall Nadina wurde vertagt

Die Eltern der kleinen Nadina haben die Tilak auf Schmerzensgeld geklagt. Ihre heute vierjährige Tochter ist nach einer Behandlung an der Innsbrucker Klinik schwer behindert. Nach gescheiterten Vergleichsverhandlungen wurde der Prozess vertagt.

Anwesend beim ersten Prozesstag waren neben der Richterin nur die beiden Rechtsvertreter. Die Eltern von Nadina konnten nicht kommen, weil der Gesundheitszustand des vierjährigen Mädchens derzeit sehr schlecht ist. Von Seiten der Tilak war bis auf die Rechtsanwältin niemand da. Zu Beginn fragt die Richterin, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Rund um die geforderte Schadensersatzsumme von 360.000 Euro hat es Verhandlungen gegeben. Allerdings ohne Erfolg. Weil Nadina vermutlich ihr Leben lang ein schwerer Pflegefall bleiben wird, könnten deren Eltern keine Einmalzahlung akzeptieren, argumentiert Rechtsanwalt Thomas Juen.

Die Tilak hätte das Zivilverfahren gerne so lange unterbrochen, bis das derzeit laufende Strafverfahren gegen drei Ärzte der Tilak abgeschlossen ist. Diesem Wunsch kommt die Richterin allerdings nicht nach. Es sei im Interesse des Mädchens, dass möglichst rasch eine Lösung gefunden wird, sagt sie.

Die Richterin wird zwei Gutachten, eines bei einem Anästhesisten und eines bei einem Kinderneurologen in Auftrag geben. Erst wenn die Gutachten vorliegen sollen Zeugen einvernommen werden. Das wird frühestens in drei Monaten der Falle sein.

Entschädigung für Pflege- und Behandlungskosten

In dem zivilrechtlichen Verfahren geht es um mehr als Schmerzensgeld. Die Eltern der kleinen Nadina fordern von der Tilak Entschädigung für Pflege- und Behandlungskosten für das mittlerweile vierjährige Mädchen. Nadina war wenige Wochen nach ihrer Geburt im November 2007 an der Klinik Innsbruck wegen eines Leistenbruchs operiert worden. Aus der Narkose wachte das Mädchen schwer behindert auf - mehr dazu in Erschütternde Details im Fall Nadina.

Mädchen braucht ständige Pflege

Heute braucht das Mädchen 24-stündige Betreuung, kann weder sprechen, noch selbstständig gehen oder essen. Mehrere Gutachter haben sich mit dem Fall bereits beschäftigt. Ein erster Gutachter sprach von einem schicksalhaften Verlauf. Ein anderer Gutachter kam jedoch zur Erkenntnis, dass schwere Fehler gemacht worden seien und es außerdem grobe Lücken bei der Patientendokumentation gebe.

Ein von der Haftpflichtversicherung der Tilak in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte im wesentlichen diese Vorwürfe, sagte Rechtsanwalt Juen im Laufe der Verhanldung. Daher müsse die Tilak aus seiner Sicht die Haftung übernehmen. Die Haftungsfrage ist nach wie vor ein Streitfall zwischen den beiden Parteien.