Tod beim Klettern: Vater freigesprochen

Mit einem Freispruch hat ein Prozess am Landesgericht nach einem tödlichen Alpinunfall geendet. Ein 53-jähriger Bayer musste sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen verantworten. Bei dem Unfall kam sein 17-jähriger Sohn ums Leben.

Im vergangenen Sommer hatten Vater und Sohn eine Klettertour im Wilden Kaiser unternommen. Laut Strafantrag des Staatsanwaltes habe der Vater die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen. Der Richter begründet seinen Freispruch am Mittwoch damit, dass beim tragischen Unglück zwar Fehler passiert, diese aber nicht unfallkausal gewesen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das folgenschwere Unglück ereignete sich am 20. Juni 2011 am Wilden Kaiser im Gemeindegebiet von Kirchdorf. Der 17-Jährige meisterte zunächst zwar gemeinsam mit seinem Vater die Klettertour „Herbstzeit“ mit dem Schwierigkeitsgrad 6 plus. Beim Abseilen kam es zur Tragödie. Der Vater seilte sich zuerst ab. Der Sohn bekam jedoch nur eines der beiden Halbseile zu greifen. Laut Polizeibericht von damals - wörtliches Zitat - „zog sich das Seil durch das Abseilen an einem Halbseilstrang aus dem Stand aus“. Der Sohn stürzt vor den Augen des Vaters 50 Meter tief in den Tod.

Angeklagter verteidigte sich selbst

Ein Sachverständiger des Österreichischen Alpenvereins hat ein ausführliches Gutachten erstellt. Vor dem Richter schilderte der Vater sehr sachlich, phasenweise aber sichtlich bewegt, dass er den Sohn ins Klettern eingeführt habe. Seit 30 Jahren klettere er selbst mit Kameraden, außer einem Steinschlag auf die Hand einer Begleiterin sei nie etwas passiert.

Der Angeklagte schilderte weiter, er habe eine Grundausbildung im Klettern erhalten, habe Kurse in der Kletterhalle absolviert, teilweise mit seinem Sohn gemeinsam, habe Klettertouren gemeinsam mit seinen Kameraden stets sorgfältig vorbereitet. Vor Gericht erklärte der Vater, er ohne Anwalt erschienen war, auch, dass er sich aufgrund des damaligen Schocks nicht mehr an jedes Detail erinnern könne.

Im Prozess ging es darum, wie gut der 17-jährge Sohn für die Tour vorbereitet war, wie fit war er, wie gesichert wurde, ob diese Sicherung den aktuellen Empfehlungen der Alpenvereine entspricht.