Kinderklinik: Staatsanwalt klagt an

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhebt nach dem Tod des kleinen Amel an der Innsbrucker Kinderklinik Anklage. Das steht nach drei Privat- und zwei Gerichtsgutachten fest.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Dreieinhalbjährige durch einen Behandlungsfehler an der Kinderklinik verstarb. Die behandelnde Assistenzärztin und ein diensthabender Oberarzt der Kinderklinik müssen sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.

Mehrfach Einläufe verordnet

Das Kind war wegen seines Stuhlverhaltens bereits am 21. April 2010 in der Kinderklinik in ambulanter Behandlung, heißt es in der Aussendung der Staatsanwaltschaft. Nachdem sich der Zustand des Kindes nicht gebessert habe, hätten die Eltern das Kind drei Tage später neuerlich in die Ambulanz der Kinderklinik gebracht.

Nachdem ein erster Einlauf mit phosphathältigem Klistier keinen Erfolg gezeigt habe, sei von der Assistenzärztin nach Rücksprache mit dem Oberarzt ein weiterer Einlauf und schließlich um 18.00 Uhr, wiederum nach Rücksprache mit dem Oberarzt, ein dritter Einlauf angeordnet worden. Hierauf habe sich der Zustand des Kindes stark verschlechtert. Der Bub sei schließlich in die Intensivstation verlegt worden, wo er am 27. April verstarb.

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Weiter heißt es in der Aussendung der Staatsanwaltschaft von Freitagfrüh: „Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens geht die Staatsanwaltschaft Innsbruck davon aus, dass das Kind verstorben ist, weil ihm trotz bestehender und bekannter Niereninsuffizienz, seines niedrigen Körpergewichts und der erkennbar bestehenden Kotstauung (sohin unter besonders gefährlichen Verhältnissen) über Anordnung der Assistenzärztin und nach Rücksprache mit dem Oberarzt eine zu hohe Dosis phosphathältigen Klistier verabreicht wurde. Dies führte zu einer massiven Phosphatkonzentration im Blut, in weiterer Folge zu einem nicht mehr beherrschbaren Multiorganversagen und schließlich zum Tod des Kindes.“

Im Falle eines Schuldspruches drohen der Assistenzärztin und dem Oberarzt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Keine Schuld der TILAK festgestellt

Geprüft wurde von der Staatsanwaltschaft auch eine Verbandsverantwortlichkeit der TILAK. Ein kausales Organisationsverschulden oder eine sonstige kausale Pflichtverletzung der TILAK konnte nicht festgestellt werden.

Beide Ärzte nicht im Dienst

Die beiden Ärzte sind übrigens nach Angaben der TILAK derzeit nicht beziehungsweise überhaupt nicht mehr im Dienst. Die Assistenzärztin habe nach dem folgenschweren Vorfall gekündigt, der Oberarzt habe sich schon vor längerer Zeit karenzieren lassen. Zum laufenden Verfahren könne man keine Auskünfte geben, so die TILAK am Freitag in einer Aussendung. Man wolle aber daran erinnern, „dass für beide Personen die Unschuldsvermutung gilt“.