Azra: Weiter Warten auf Gutachten
Auch zwölf Tage nach dem tragischen Tod des kleinen Mädchens kann die Klinikleitung immer noch nicht sagen, warum Azra 46 Stunden lang unter Propofol im Tiefschlaf auf eine weitere Untersuchung warten musste. Sobald das schriftliche Gutachten der Obduktion vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob weitere Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Im Fall der Anklage hätten Eltern Opferstellung
Sollte es in diesem Fall zu einer Anklage kommen, hätten die Eltern von Azra auf jeden Fall Opferstellung. Ob sie unabhängig davon eine zivilrechtliche Schadenersatzklage einbringen werden, haben sie noch nicht entschieden. Die Eltern sind für die Begräbnisfeierlichkeiten in die Türkei gereist und kehren erst im Laufe dieser Woche nach Tirol zurück.
- Klinik: Mädchen lag länger in Narkose (tirol.ORF.at; 8.11.2011)
Rolle der TILAK soll geklärt werden
Der Anwalt der Eltern, Thomas Juen, will auf jeden Fall auch die Rolle der TILAK in diesem Fall geklärt haben. So soll auch geklärt werden, ob an dem Wochenende, an dem Azra eingeliefert wurde, genügend Ärzte im Dienst waren. Juen beantragte deshalb bei der Staatsanwaltschaft, dass auch die „strafrechtliche Verbandsverantwortlichkeit“ der TILAK mit zu überprüfen sei.