Gemeindeseiten nicht barrierefrei

Laut einer Studie, bei der die Websites von 30 Gemeinden untersucht wurden, erfüllt keine einzige die gesetzlichen Vorgaben. Das E-Government-Gesetz schreibt Körperschaften und Gemeinden vor, den Internetauftritt barrierefrei zu gestalten.

Ein Gesetz aus dem Jahr 2008 schreibt öffentlichen Körperschaften und Gemeinden vor, die Websites so zu gestalten, dass jeder Nutzer, ob mit körperlicher Beeinträchtigung oder ohne, dem Inhalt der Seite folgen kann.

Eine Handvoll gute Beispiele

Blinde Benutzer zum Beispiel verwenden eigene Programme, die die Seite vorlesen, erklärt Studienautor Florian Hupfauf: „Wenn aber eine Seite nicht richtig strukturiert ist, kann das Programm auch nicht Inhaltsgemäß vorlesen“, erklärt Hupfauf.

Barrierefreie Tastatur

www.it-news-world.de

Von den 30 untersuchten Gemeinden erfülle keine einzige die gesetzlichen Auflagen: „Bei den 30 Prüfobjekten gibt es eine Handvoll guter Beispiele, die die gesetzlichen Bestimmungen fast erreichen. Es gibt aber auch Seiten, bei denen es geschickter wäre, die Seite neu aufzurollen“, so Hupfauf. Der Großteil der untersuchten Gemeinde Internetseiten liege im Mittelfeld.

Gute Noten bekamen die Seiten bei der Bedienbarkeit. Trotzdem solle man mehr Wert auf Barrierefreiheit legen, so der Studienautor. Die Studie wurde im Auftrag des Tiroler IT-Unternehmens solito durchgeführt.

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