Justizminister: Kein Personalabbau in der Justiz

ÖVP-Justizminister Josef Moser hat angekündigt, dass es trotz des angekündigten Personalabbaus im Öffentlichen Dienst zu keinen Einsparungen bei Richtern und Staatsanwälten kommen wird. Weiters kündigte er bei seinem Tirolbesuch Reformen an.

„Die im Personalplan ausgewiesenen Planstellen werden nicht reduziert“, sagte Moser am Donnerstag bei einem gemeinsamen Pressgespräch mit Tirols LH Günther Platter (ÖVP) in Innsbruck. Dies habe er in den laufenden Budgetgesprächen „herausverhandeln“ können, so Moser.

Mehr Justizwachebeamte angekündigt

Auch im Bereich der Justizwache wartete der Minister am Donnerstag mit Neuigkeiten auf: Nach einem Kinospot, mit dem um Interessierte geworben wurde, habe es einen 40-prozentigen Zuwachs an Bewerbern gegeben. „In den kommenden Wochen und Monaten“ werde es daher 60 bis 70 neue Justizwachebeamte geben.

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Straffere Verfahren

Der Personalbedarf könne zum Teil ausgeglichen werden, so Moser, der erneut darauf verwies, dass die Auswahlverfahren gestrafft und schneller gemacht werden sollen.

Entwirrungspaket bei Föderalismus

Moser (ÖVP) will noch vor dem Sommer einen Beschluss hinsichtlich der von mehreren Landeshauptleuten geforderten „Entwirrung“ des Föderalismus. Er hoffe, ein „erstes Paket“ verabschieden zu können, erklärte Moser am Donnerstag bei einem Pressegespräch mit Tirols LH Günther Platter (ÖVP) in Innsbruck.

Dabei sollen Materien, bei denen der Bund Grundsätze beschließt und die Länder für die Ausführungsgesetze zuständig sind, entweder gesamt in Bundeskompetenz oder einheitlich in den Bereich der Länder fallen. Platter hatte im Jänner in einem APA-Interview die Entwirrung dieser im Artikel 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes geregelten Bereiche gefordert. Es sei „zweckmäßig“, das der Artikel 12 der Vergangenheit angehöre, so Moser nunmehr. Nun müsse man sich ansehen, welche Aufgabe von welcher Ebene optimal erledigt werden könne, meinte der Minister. Dazu würden etwa auch die Krankenanstalten zählen, die auch unter die Bestimmung im Bundes-Verfassungsgesetz fallen würden.

Jungendschutz sollte Bundessache sein

Bis zur Landeshauptleutekonferenz im Mai in Wien soll jedenfalls ein Arbeitspapier vorliegen, kündigte Moser an. Dort sollen dann auch „Nägel mit Köpfen gemacht werden“. „Ziel ist das vollkommene Streichen des Artikels 12“, meinte Platter am Donnerstag und sprach sich etwa für die Wildbach- und Lawinenverbauung in Landes-, sowie den Jugendschutz in Bundeshand aus.

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