So bekommen Kreditnehmer Geld zurück

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass tausende Kreditnehmer in Österreich zuviel Zinsen bezahlt haben. Wer konkret betroffen ist, und wie man Geld zurück bekommt, haben wir bei der Arbeiterkammer nachgefragt.

Seitens der Arbeiterkammer Tirol (AK Tirol) geht man davon aus, dass österreichweit tausende Kreditnehmer von dem Urteil des OGH betroffen sind - mehr dazu in Erfreuliches OGH-Urteil für Kreditnehmer. Die AK Tirol hat die Hypo Tirol Bank erfolgreich geklagt, Negativzinsen nicht an die Kreditkunden weiter gegeben zu haben. Das Urteil wirke sich auf alle Bankinstitute aus, so AK-Konsumentenschützer Andreas Oberlechner.

Es geht um den negativen Euribor bzw. Libor

Der Euribor bei Eurokrediten bzw. der Libor bei Fremdwährungskrediten ist häufig die Bemessungsgrundlage für Kreditzinsen. Dazu kommt noch ein üblicher Bankaufschlag. Im Jahr 2015 sanken Euribor und Libor in den Negativbereich. Viele Banken hätten diese Negativzinsen allerdings nicht an die Kreditnehmer weitergegeben, erklärte Oberlechner.

Betroffen sind alle Kreditnehmer, die 2015 einen laufenden Kreditvertrag mit Gleitzinsregelung - also mit einem variablen Zinssatz - und einem Bankaufschlag gehabt haben bzw. noch immer haben. Es gab Banken, die aktiv ihre Kreditnehmer darüber informiert hätten, dass Negativzinsen nicht verrechnet werden, so Oberlechner. Auch sind Fälle bekannt, in denen die Banken nicht informiert hätten und die Negativzinsen trotzdem nicht verrechnet hätten. In beiden Fällen müsse der Kreditnehmer jetzt Geld zurückbekommen.

AK Tirol fordert rasche Rückzahlung

Nach dem OGH-Urteil hätten die Banken jetzt „keine Ausreden“ mehr, so Andreas Oberlechner. Seitens der AK Tirol fordert man die Banken auf, jetzt rasch die Kredite rückzurechnen und die Gelder an die Kunden auszubezahlen.

Es schade aber nie, wenn die Kunden jetzt von sich aus aktiv werden und sich an die Bank wenden. Natürlich könne auch die AK Tirol in allen Fällen zur Beratung kontaktiert werden, so Oberlechner.

Seitens der Sparte Banken in der Wirtschaftskammer geht man davon aus, dass nach Prüfung der Verträge, die Bankinstitute aktiv auf die Kunden zugehen werden, so Spartenobmann Harald Wanke gegenüber dem ORF.

Neue Verträge möglicherweise auch rechtswidrig

Kreditverträge, die nach 2015 abgeschlossen worden sind, hätten oft eine Zusatzklausel, dass der vereinbarte Bankaufschlag immer zu bezahlen sei. Auch gegen derartige Verträge laufe ein Verfahren, so Oberlechner. Das Oberlandesgericht Wien habe bereits entschieden, dass derartige Verträge ebenfalls rechtswidrig seine. Das letztinstanzliche Urteil sei allerdings noch ausständig, so Oberlechner.

Stefan Lindner; tirol.ORF.at